Kosten und Leistungen im Betreuten Wohnen
Mietkosten | |
Bitte beachten Sie, dass franken care nicht der Eigentümer oder Vermieter der Wohnungen in der Thüringer Straße ist! Alle Angaben stellen einen Richtwert dar und sind ohne Gewähr. Wir stellen Ihnen lediglich die Verbindung zum Vermieter her. | |
1.) Grundmiete Die Kaltmiete richtet sich nach der Beschaffenheit der Wohnung. | 2.) Dienstleistungspauschale: Die Dienstleistungspauschale beträgt bei Belegung mit einer Person ca. 87,00 €. Die Dienstleistungspauschale deckt folgende Kosten ab:
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Betreuungskonzept - Betreutes Wohnen
Das Betreuungskonzept gliedert sich in 2 Teilbereiche auf. Dies sind zum einen Grundleistungen und zum anderen Wahlleistungen. Fragen, welche die Vermietung betreffen, sind mit dem Eigentümer zu klären. | |
1. Grundleistungen Kosten für die hier beschriebenen Grundleistungen sind in der Betreuungspauschale enthalten. |
a.) Hausnotruf Alle Wohnungen sind mit einem Hausnotruf ausgestattet. Diese beinhaltet folgende Leistungen: - Entgegennahme des Notrufes täglich über 24 Stunden | b.) Leistungen der Betreuungs- bzw. Kontaktpersonen Ansprechpersonen für alle Mieter im Betreuten Wohnen sind Frau Claudia Tilzer, die Mitarbeiter des Pflegedienstes sowie die Mitarbeiter der sich vor Ort befindlichen Tagespflege der franken care GmbH bzw. dessen Vertretungen. Frau Tilzer steht als Vertrauensperson und Ansprechpartner für allgemeine Fragen nach fest vereinbarten Terminen ab 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr im "Treff" zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei Aufgaben wie z.B. - Vermittlung von Friseur-, Wäsche-, Therapeuten- oder Fahrdienstleistungen - Unterstützung in Krisensituationen und vermitteln von Hilfsdiensten - Beratung mit Behörden, altersgerechte Versorgung oder beispielsweise Hilfsmittelabklärung |
2. Wahlleistungen
Die franken care GmbH bietet in Zusammenarbeit mit externen Organisationen zusätzliche Leistungen an, die über den Umfang der Grundleistungen hinausgehen (Wahlleistungen). | |
a.) Hauswirtschatliche Dienste - Wohnungsreinigung - Einkaufshilfen - Begleithilfen - Wäschedienste - Aufräumhilfen oder Essensversorgung. | b.) Pflegerische Dienste Ambulante pflegerische Dienste, die gemäß SGB XI abgerechnet werden können, sind unter anderem: - Hilfe bei der Körperpflege - Waschen - Duschen - Baden - Mundhygiene usw. Ebenfalls Aufgaben wie - Aktivierung/Mobilisation - Betten und Lagern - Prophylaxen - Vermittlung zur Bereitstellung von Hilfsmittel und vieles mehr. |
| d.) Sonstige abrechenbare Betreuungsleistungen bei Vorhandensein eines Pflegegrades Hierzu gehören Hilfen, durch die körperliche und geistige Aktivitäten gefördert, unterstützt bzw. übernommen werden. Zum Angebot gehört hierbei: - Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen, Behördengängen - Hilfen zur sozialen Interaktion und Kommunikation - Fahrdienst nach Voranmeldung - Beratung in Fragen der Leistungsangebote, Finanzierung und Antragstellung |
e.) Nachtservice Info:Haben sich die Mieter zur Versorgung für einen anderen Dienstleister (Caritas, Diakonie etc.) entschieden, wird der nächtliche Ruf an diesen Anbieter weitergeleitet und ist von diesem zu versorgen, sofern es sich nicht ausschließlich um einen Erste-Hilfe-Einsatz handelt. |
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