Stationäre Pflege


vollstationäre Dauerpflege




Wir bieten eine dauerhalfte vollstationäre Pflege für die Pflegegrade 1-5 an.

Der Pflegebedürftige wird von unserem qualifizierten Personal in einer sozialen Betreuung täglich versorgt. Unser Pflegebereich kümmert sich um die Durchführung der Grundpflege und medzinischen Versorgung sowie die Zusammenarbeit mit Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Zahnärzten und Seelsorgern. Unsere geschulte Geronto Abteilung verbringt Freizeit mit den Pflegebedürftigen mit Aktivitäten wie z.B. Spiele, Spaziergänge, Backen oder Bewegungsübungen!

Für die Verpflegung mit mind. drei Mahlzeiten am Tag kümmert sich unser Küchenteam. Der Pflegebedürftige bestimmt selbst wann und wo er seine Speise erhalten möchte!

Es stehen in drei Wohnbereichen Einzel- sowie Doppelzimmer zur Verfügung.

Um der Pflegegrade entsprechende Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 14 SGB XI).

Was benötigt wird und was das kostet erfahren Sie unter vier Schritte zur Dauerpflege oder nehmen Sie gleich direkt mit uns über Telefon, Mail ode Fax kontakt auf!








Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Jeder Pflegebedürftige kann einmal jährlich eine Kurzzeitpflege und zusätzlich eine Verhinderungspflege seitens der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Bei uns können Sie somit bis zu 24 Tage Kurzzeit und weitere 24 Tage Verhinderungspflege erhalten.

Der Pflegebedürftige erhält dabei alle Leistung die einer vollstationären Dauerpflege entsprechen, nur eben auf eine bestimmte Zeit.

Unter die Vier Schritte zur Kurzzeitpflege erfahren Sie mehr über Ablauf und Kosten oder nehmen Sie mit uns per Telefon oder Mail kontakt auf!



Leistungsentgelte in der stationären Pflege?




Leistungsentgelt in der stationären Pflege


 

 

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