Vier Schritte zur Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege Bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege handelt es sich um eine vorübergehende, vollstationäre Betreuung, nach einen Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verhinderung in der Pflege durch die Angehörigen. | |
Erster Schritt:
Sie beantragen die Leistungen für die gewünschte Leistung der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse. | |
Zweiter Schritt:
Sofern eine Genehmigung durch die Pflegekasse erteilt wird, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns. In diesem Termin werden Ihnen das weitere Vorgehen und die vertraglichen Regelungen bis zum Tag der Aufnahme erklärt. | |
Dritter Schritt
Am Tag der vereinbarten Aufnahme melden Sie sich bis 10:00 Uhr morgens, bei einer Aufnahme am Nachmittag bis spätestens 15:00 Uhr an der Verwaltung, diese wird anschließend Ihre Abholung in den zuständigen Wohnbereich veranlassen.
Sollte Ihr Angehöriger nicht in der Lage sein, die Fragen im Aufnahmegespräch (Biographie) zu beantworten, sollten Sie ihm zur Seite stehen. | |
Vierter Schritt
Sie begleiten Ihren Angehörigen in sein Zimmer und übergeben ihn in die Obhut unserer Pflegekräfte. |
Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie notwendige flexible Änderungen im Ablauf der Aufnahme eintreten können. |